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Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Bate GmbH berechtigt, Mahngebühren bis zu einem Betrag von CHF 30.- zur teilweisen Deckung der entstandenen Kosten einzufordern. Der offene Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Mahngebühren und Verzugszinsen kann zum Zwecke des Inkassos an Dritte abgetreten oder verkauft werden.
Bei Vorauszahlung erhältst du die Kontodetails von Bate.ch mit dem Bestätigungs-E-Mail nach durchgeführter Bestellung. Sie lauten wie folgt:
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Finanzinstitut
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Postfach
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Sofern wir in Vorleistung treten,
z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft auf der Basis
mathematisch-statistischer Verfahren bei einer Auskunftei ein. Hierzu
übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten an die
Auskunftei und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische
Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über
die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir
teilen dir gerne auf Nachfrage mit, an welche Auskunfteien wir uns dafür
wenden.
Sowohl bei Neukunden als auch bei bestehenden Kunden kann jederzeit eine
Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung der
bestellten Produkte oder Zahlungsbestätigung durch den Kreditkartenanbieter
bleiben die gelieferten Produkte in allen Fällen im Eigentum von bate.ch.