Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
1.1. Das Angebot der Bate GmbH ist auf der Website www.bate.ch einsehbar und unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angebote sind freibleibend und nicht als verbindliches Angebot zu verstehen. Sämtliche Angaben auf ww.bate.ch wie Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Bilder, Filme, Maße, Gewichte, technische Spezifikationen etc. sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Auf Produktbildern abgebildete Accessoires und Dekorationsartikel gehören nicht zum Sortiment, sofern sie nicht ausdrücklich darin enthalten sind. Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Texte und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht der Bate GmbH.
2. Vertragsschluss
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
3. Preis
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
4. Versand und Lieferung
4.1 Innerhalb der Schweiz
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
4.2. Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich
5. Zahlungsarten
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
12 . Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Bate GmbH. Verschiedene zwingende Bundesgerichte können sich ändern.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
6. Haftung
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
7. Rückgabebedingungen
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
9. Gewährleistung und Rücktritt
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen der Parteien) durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.
12 . Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Bate GmbH. Verschiedene zwingende Bundesgerichte können sich ändern.
B. Sonder- und Fabrikbestellungen
1. Referenz
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
2. Vertragsschluss
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
3. Versand und Lieferung
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
4. Lieferzeiten
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
5. Abnahme nach Montage
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
6. Abweichungen von der Maß- und Werksordnung
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins. Grundsätzlich gewähren wir eine zweijährige Garantie auf Material- und Konstruktionsfehler. Die Garantieleistung variiert je nach Produktbereich. Der Umfang richtet sich nach den produktspezifischen Bestimmungen des Herstellers bzw. der dem Produkt beigefügten Garantieerklärung. Die Bate GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit aufgrund unzureichenden Materials oder mangelhafter Verarbeitung defekt oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich zu reparieren oder auszutauschen. Bei allen Lieferungen und Leistungen der Bate GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder Leistung (Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten). Folgeschäden und Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. In besonderen Fällen und nach vorheriger Vereinbarung kann die Bate GmbH die Auf- und Abbaukosten und/oder Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für unmittelbare und mittelbare Schäden, wird im gesetzlich zulässigen Umfang (also soweit diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden) ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel der Ware, die auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmaterialien sowie unsachgemäße Montage durch Dritte übernommen. Der Kunde muss Gewährleistungsansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Vorlage eines Kaufbelegs geltend machen.